Pflegekassen-Zuschuss

Bis zu 4.180 € für Ihre Wohnungsanpassung erhalten

Die Pflege eines Angehörigen zu Hause stellt oft eine erhebliche Herausforderung dar. Um diese Aufgabe zu erleichtern und gleichzeitig die Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu verbessern, bieten die Pflegekassen finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds an. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie einen Zuschuss von bis zu 4.180 € beantragen können und welche Anpassungsmaßnahmen gefördert werden.

Was versteht man unter dem Zuschuss zur Wohnungsanpassung?

Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 5 können einen Zuschuss von bis zu 4.180 € von der Pflegekasse erhalten. Dieser Zuschuss dient der Finanzierung von Maßnahmen, die das Zuhause barrierefreier gestalten und die häusliche Pflege erleichtern. Das Ziel ist es, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern und die pflegenden Angehörigen zu entlasten.

Welche Maßnahmen werden unterstützt?

Die Pflegekassen fördern verschiedene Umbauten, die das Zuhause für pflegebedürftige Menschen sicherer und komfortabler machen. Dazu gehören unter anderem

Erweiterung von Türen: Diese Maßnahme erleichtert Rollstuhlfahrern den Zugang und bietet mehr Bewegungsfreiheit.

Feste Rampen und Treppenlifte: Sie ermöglichen einen barrierefreien Zugang zu allen Ebenen des Hauses oder der Wohnung.

Anpassung von Möbeln: Möbelstücke können an die speziellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst werden.

Technische Hilfsmittel: Installationen wie Notrufsysteme oder spezielle Beleuchtungssysteme erhöhen die Sicherheit im Haushalt.

Wie stelle ich den Antrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Gesetzlich Versicherte müssen einen schriftlichen Antrag bei ihrer Pflegekasse einreichen, während privat Versicherte sich an ihre Pflegepflichtversicherung wenden müssen. Besonders wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei Wochen, und wenn ein ärztliches Gutachten erforderlich ist, kann sie bis zu fünf Wochen dauern.

Welche Unterlagen und Angaben sind für den Antrag erforderlich?

Für den Antrag benötigen Sie unter anderem eine detaillierte Beschreibung der geplanten Umbaumaßnahmen und wie diese den Alltag erleichtern sollen. Ein Kostenvoranschlag des ausführenden Handwerksbetriebs sollte ebenfalls beigefügt werden. Falls der Antrag von einem Arzt oder einer Pflegefachkraft empfohlen wurde, lassen Sie sich diese Empfehlung schriftlich geben und reichen Sie sie zusammen mit dem Antrag ein. Bei Umbauten in einer Mietwohnung ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, und ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden. Beachten Sie bitte die spezifischen Anforderungen Ihrer Pflegekasse bei der Antragstellung. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren individuellen Vorhaben. Einige Pflegekassen ermöglichen die Antragstellung direkt auf ihren Internetseiten, während bei anderen ein formloser Antrag über das persönliche elektronische Postfach oder per Post ausreicht. Hier finden Sie eine Liste einiger Pflegekassen mit Links zu den jeweiligen Seiten zur Beantragung von Wohnraumanpassungsmaßnahmen.

Sollte Ihre Pflegekasse nicht aufgelistet sein oder Sie online keine Informationen finden, können Sie ein Musterformular der Verbraucherzentrale als Basis für Ihren Antrag auf Wohnraumanpassung nutzen. Es ist in jedem Fall ratsam, eine kostenlose Beratung durch einen Pflegeberater in Anspruch zu nehmen, um passende Maßnahmen für Ihre individuelle Situation auszuwählen. Nach der Genehmigung des Antrags können die geplanten Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.

Gibt es spezielle Regelungen?

Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, wobei der Höchstbetrag 16.720 € beträgt. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für ambulant betreute Wohngruppen. Sollte sich die Pflegesituation ändern, besteht die Möglichkeit, den Zuschuss erneut zu beantragen.

Unser Fazit zur Beantragung eines Zuschusses für Wohnungsanpassungen

Der finanzielle Zuschuss von bis zu 4.180 € stellt eine wertvolle Möglichkeit dar, die Wohnung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen und die häusliche Pflege zu erleichtern. Nutzen Sie diese Unterstützung, um die Lebensqualität Ihrer Angehörigen zu verbessern und gleichzeitig Ihre eigene Belastung zu verringern.
Unsere Empfehlung an Sie: Informieren Sie sich über die geförderten Maßnahmen und lassen Sie sich bei der Antragstellung von einer Pflegeberaterin oder einem Pflegeberater unterstützen.

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