Pflegekassen-Zuschuss

Bis zu 4.180 € für Ihre Wohnungsanpassung erhalten

Die Pflege eines Angehörigen zu Hause stellt oftmals eine große Herausforderung dar. Damit diese Aufgabe leichter bewältigt werden kann und gleichzeitig die Lebensqualität des Pflegebedürftigen steigt, unterstützen Pflegekassen verschiedene Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds. Aus diesem Grund ist es möglich, einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 € zu beantragen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie diesen Zuschuss beantragen können und welche Anpassungsmaßnahmen gefördert werden.

Was versteht man unter dem Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 können bei ihrer Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 € beantragen. Dieser Betrag dient dazu, bauliche Maßnahmen zu finanzieren, durch die Barrieren im häuslichen Umfeld reduziert und die Pflege erleichtert werden. So wird nicht nur die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person gefördert, sondern auch die Belastung der Angehörigen verringert.

Welche Maßnahmen werden unterstützt?

Die Pflegekassen fördern verschiedene Umbauten, die dazu beitragen, das Zuhause für pflegebedürftige Menschen sowohl sicherer als auch komfortabler zu gestalten. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem

Erweiterung von Türen: Diese Maßnahme erleichtert Rollstuhlfahrern den Zugang und bietet mehr Bewegungsfreiheit.

Feste Rampen und Treppenlifte: Sie ermöglichen einen barrierefreien Zugang zu allen Ebenen des Hauses oder der Wohnung.

Anpassung von Möbeln: Möbelstücke können an die speziellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst werden.

Technische Hilfsmittel: Installationen wie Notrufsysteme oder spezielle Beleuchtungssysteme erhöhen die Sicherheit im Haushalt.

Wie stelle ich den Antrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte müssen bei der Beantragung eines Zuschusses bestimmte Schritte beachten. Während gesetzlich Versicherte hierfür einen schriftlichen Antrag bei ihrer Pflegekasse einreichen müssen, wenden sich privat Versicherte an ihre Pflegepflichtversicherung. Besonders wichtig ist dabei, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt wird, da sonst eine Förderung ausgeschlossen sein kann. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit etwa drei Wochen; allerdings kann sich dieser Zeitraum auf bis zu fünf Wochen verlängern, sofern zusätzlich ein ärztliches Gutachten erforderlich ist.

 

Welche Unterlagen und Angaben sind für den Antrag erforderlich?

 

Für den Antrag benötigen Sie unter anderem eine Beschreibung der geplanten Umbaumaßnahmen und deren Nutzen im Alltag. Zusätzlich sollte ein Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs beigefügt werden, damit die Pflegekasse die Maßnahmen besser einschätzen kann. Falls eine Empfehlung durch Arzt oder Pflegefachkraft vorliegt, lassen Sie sich diese schriftlich geben und reichen Sie sie mit dem Antrag ein. Bei Umbauten in Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden. Außerdem sollten Sie die Anforderungen Ihrer Pflegekasse genau beachten, da diese variieren können. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren individuellen Vorhaben und stehen beratend zur Seite. Einige Pflegekassen bieten eine Antragstellung direkt über ihre Internetseiten an. Bei anderen reicht ein formloser Antrag per Post oder über das persönliche elektronische Postfach. Im Folgenden finden Sie eine Liste ausgewählter Pflegekassen mit Links zu den jeweiligen Seiten zur Beantragung von Wohnraumanpassungsmaßnahmen.

Sollte Ihre Pflegekasse nicht aufgelistet sein oder Sie online keine Informationen finden, können Sie ein Musterformular der Verbraucherzentrale als Basis für Ihren Antrag auf Wohnraumanpassung nutzen. Es ist in jedem Fall ratsam, eine kostenlose Beratung durch einen Pflegeberater in Anspruch zu nehmen, um passende Maßnahmen für Ihre individuelle Situation auszuwählen. Nach der Genehmigung des Antrags können die geplanten Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.

Gibt es spezielle Regelungen?

Wenn mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt leben, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden – vorausgesetzt, die Bedingungen sind erfüllt. Der Höchstbetrag liegt dann bei insgesamt 16.720 €. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für ambulant betreute Wohngruppen, da sie gezielt zur Verbesserung der Wohnsituation beiträgt. Ändert sich die Pflegesituation, kann der Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen erneut beantragt werden.

Unser Fazit zur Beantragung eines Zuschusses für Wohnungsanpassungen

Der finanzielle Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 € bietet eine wertvolle Möglichkeit, um die Wohnung gezielt an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen. Dadurch wird nicht nur die häusliche Pflege erleichtert, sondern auch die Lebensqualität verbessert. Gleichzeitig können pflegende Angehörige spürbar entlastet werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen: Informieren Sie sich rechtzeitig über die geförderten Maßnahmen und lassen Sie sich bei der Antragstellung idealerweise von einer Pflegeberaterin oder einem Pflegeberater unterstützen.

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