
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel Kleine Helfer – Große Wirkung Wer Pflegehilfsmittel für den privaten Gebrauch beantragen möchte, kann diese Artikel monatlich beziehen –
Wer Pflegehilfsmittel für den privaten Gebrauch beantragen möchte, kann diese Artikel monatlich beziehen – entweder über Online-Versand-Anbieter, Apotheken oder Sanitätshäuser oder durch Selbstkauf mit anschließender Kostenerstattung.
Wer einen Pflegegrad hat, kann auf eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln zurückgreifen. Diese erleichtern den Alltag und machen die Pflege sicherer. Von Desinfektionsmitteln bis zum Hausnotruf sind diese Produkte nicht nur praktisch, sondern oft auch unverzichtbar.
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege zu Hause unterstützen und erleichtern. Sie lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen
Dazu zählen Pflegebetten, Lagerungshilfen, Rollstühle und der Hausnotruf.
Hierzu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz (OP-Masken), FFP2-Masken und Schutzschürzen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zu, sofern sie zu Hause oder in einer betreuten Wohnform leben und von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat, ohne dass dieser vom Pflegegeld abgezogen wird.
Ein besonders wertvolles technisches Pflegehilfsmittel ist der Hausnotruf. Dieses System ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall per Knopfdruck Hilfe zu rufen – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Ein Hausnotruf besteht in der Regel aus einer Basisstation und einem tragbaren Sender, der beispielsweise als Armband oder Halskette getragen wird.
Der Hausnotruf kann bei der Pflegekasse beantragt werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Person allein lebt oder regelmäßig allein ist. Gerne begleiten wir Sie bei der Antragsstellung und Installation. Jetzt ganz einfach anfragen.
Bei Stürzen, plötzlichen gesundheitlichen Problemen oder anderen Notfällen kann von überall in der Wohnung sofort Hilfe angefordert werden.
Die ständige Sorge um das Wohlergehen der pflegebedürftigen Person wird reduziert.
Pflegebedürftige können sich sicherer in der eigenen Wohnung bewegen auch wenn sie allein sind.
Um Anspruch auf Pflegehilfsmittel zu haben, muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen.
Zunächst sollten Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt oder einer Pflegefachkraft erhalten. Diese Verordnung ist oft notwendig, um die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels zu bestätigen.
Reichen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer zuständigen Pflegekasse ein. Dies kann in der Regel online oder in Papierform erfolgen. Die Pflegekasse hat dann eine Frist von drei Wochen, um über den Antrag zu entscheiden.
Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Kosten für Pflegehilfsmittel, die medizinisch notwendig sind. Für Verbrauchsmittel gibt es eine monatliche Obergrenze von bis zu 42 Euro.
Suchen Sie einen Anbieter, der mit Ihrer Pflegekasse einen Versorgungsvertrag hat. Dies kann ein Sanitätshaus oder ein anderer Dienstleister sein, der Pflegehilfsmittel bereitstellt.
Die Auswahl der passenden Pflegehilfsmittel hängt stark von der individuellen Pflegesituation ab. Hier sind einige hilfreiche Tipps
Die Pflegeberatung Lebenswert steht Ihnen dabei gerne zur Seite.
Viele Angehörige schrecken vor dem bürokratischen Aufwand zurück, wenn sie Pflegehilfsmittel für den privaten Gebrauch beantragen möchten. Dabei bieten Apotheken und Sanitätshäuser wertvolle Unterstützung, sowohl bei der Auswahl der passenden Produkte als auch bei der Antragstellung. Eine Pflegeberatung kann zusätzlich helfen, individuelle Bedürfnisse zu abzustimmen und den Antrag korrekt auszufüllen.
Eine individuelle Pflegeberatung macht Sinn
Pflegehilfsmittel sind ein zentraler Bestandteil eines würdevollen, sicheren und hygienischen Pflegealltags. Durch die richtige Auswahl und regelmäßige Anpassung kann die Lebensqualität Pflegebedürftiger verbessert und die Belastung Pflegender deutlich reduziert werden.

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