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Grundpflege bedeutet die körperbezogene Versorgung des Pflegebedürftigen. Dazu zählen Hilfestellungen bei alltäglichen Aufgaben, die der Pflegebedürftige ohne Unterstützung nicht mehr selbstständig bewältigen kann.
Die Behandlungspflege beinhaltet alle medizinisch-therapeutischen Tätigkeiten, die in enger Abstimmung mit Ihrem Arzt durch examinierte Pflegekräfte durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise:
Die Entlastungs- und Kurzzeitpflege wird oftmals auch als Verhinderungspflege bezeichnet. Immer dann wenn eine Pflegeperson bzw. Pflegekraft durch Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen vorübergehend an der weiteren Pflege verhindert ist, übernehmen wir die entsprechende Entlastungspflege.
Bei der Entlastungs- und Kurzzeitpflege bieten wir grundsätzlich alle Leistungen an, die normalerweise als Pflegeleistungen anfallen:
Auszeit für pflegende Angehörige – Wir übernehmen die komplette Pflege Ihrer/Ihres Angehörigen und helfen Ihnen gerne bei der, Beantragung dieser Leistung.
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